Verhinderungspflege

Als pflegende Angehörige...

brauchen Sie gelegentlich eine Pause, Auszeit, Zeit für sich selber

Und sei es nur für ein paar Stunden pro Monat?

Sie wollen auch mal Urlaub machen?

Was geschieht, wenn Sie selbst vorübergehend erkranken?


Gerne springen wir dann für Sie ein.

Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung stundenweise die Kosten für die Pflege wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind. Ein Verhinderungspflegebudget steht Ihnen zu.

Sobald Sie eine pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer hauslichen Umgebung pflegen, erwächst Ihnen automatisch ein Anspruch auf diese Ersatzpflege - offiziell auch Verhinderungspflege genannt.

Sprechen Sie mit uns.